Die Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg werden jedes Jahr in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober veröffentlicht und immer für einen gesamten Landkreis festgelegt.
Durch Waldbrandgefahrenstufen wird auf einer Skala von 1 bis 5 die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dargestellt. Dabei bedeutet 1 sehr geringe Gefahr, 2 geringe Gefahr, 3 mittlere Gefahr, 4 hohe Gefahr und 5 sehr hohe Gefahr.
Die Waldbrandgefahr ist vor allem von der Witterung und der Vegetation abhängig. Der Deutsche Wetterdienst errechnet anhand dieser Werte den sogenannten Waldbrandgefahrenindex (WBI) und leitet daraus wiederum die Waldbrandgefahrenstufen ab.
Aus den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen ergeben sich keine unterschiedlichen Einschränkungen oder Verbote für Waldbesucher. Die Waldbrandgefahrenstufen stellen lediglich die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dar und sollen so die Bevölkerung für diese Gefahr sensibilisieren.
Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist es in Brandenburg ganzjährig verboten, im Wald selbst sowie in einem Radius von weniger als 50 Metern vom Waldrand entfernt zu rauchen oder ein Feuer anzuzünden.
Das Betreten des Waldes ist grundsätzlich jedermann gestattet, unabhängig von der jeweiligen Waldbrandgefahrenstufe. Von diesem Grundsatz kann in Ausnahmefällen jedoch abgewichen werden. So kann die die untere Forstbehörde ab Waldbrandgefahrenstufe 4 den Wald für das Betreten sperren, wenn dies zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Im Falle einer Sperrung wird der Wald an den Zugängen durch Schilder gekennzeichnet.
Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist unabhängig von der Waldbrandgefahr grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für die Bewirtschaftung des Waldes und zur Jagdausübung.
KATWARN
Die App KATWARN, welche im Auftrag der öffentlichen Versicherer durch das Fraunhofer-Institut FOKUS entwickelt wurde, warnt Nutzer vor Unwettern, Katastrophen und anderen Gefahrensituationen.
Die Warnmeldungen stammen vorrangig von Bund und Ländern sowie Behörden- und Organisationen der angeschlossenen Landkreise und Städte. Hierzu zählen auch Feuerwehr-Leitstellen, Polizei-Dienststellen, der Deutsche Wetterdienst sowie Hochwasser- und Erdbebenzentralen.
Kostenloser Download der Warn-App KATWARN unter:
NINA
Die App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) ist eine kostenfreie Warn-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Die App versorgt den Nutzer mit wichtigen Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen, wie etwa einer Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand in der Nähe.
Auch Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind in die Warn-App integriert.
Kostenloser Download der Warn-App NINA unter:
Brandrauch ist tödlich. Deshalb können selbst kleine Brände zur lebensbedrohlichen Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen können dadurch massiv gefährdet sein, denn bevor sie aufwachen, werden sie durch den Brandrauch bewusstlos und es droht die Gefahr des Erstickens.
Genau aus diesem Grund sind Rauchmelder in Neubauten mittlerweile in allen 16 Bundesländern Pflicht. In 15 der 16 Bundesländer gilt zudem eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten. Lediglich in Sachsen besteht zwar eine Rauchmelderpflicht für Neubauten bereits seit 2016, jedoch keine für Bestandsbauten. Die Pflicht für Bestandsbauten ist nach aktuellem Stand aber ab 2024 geplant.
Ein Rauchwarnmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden dadurch frühzeitig gewarnt und alarmiert, sodass eine Rettung möglich ist. Rauchwarnmelder sind daher Lebensretter !
Folgende Festlegungen und Tipps gelten für Rauchwarnmelder:
Kauftipps
Rauchwarnmelder sind nicht teuer. So erhalten Sie gute Geräte schon ab etwa 20 Euro.
Auf folgende Punkte sollten Sie beim Kauf achten:
Weitere Informationen unter: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/
Kohlenstoffmonoxid, kurz Kohlenmonoxid (CO), ist ein sehr gefährliches Atemgift. Man kann es nicht sehen, nicht riechen und auch nicht schmecken. Eine Reizwirkung in den Atemwegen, die auf einen giftigen Stoff hinweisen könnte, stellt sich im Körper ebenfalls nicht ein.
Die Betroffenen bemerken nicht, dass sie Kohlenmonoxid einatmen, denn es gibt keine typischen Symptome wie etwa Husten, Atemnot oder Augenreizungen.
Darüber hinaus kann das Gas Wände oder Fußböden durchdringen, sodass es auch in Räumen auftreten kann, in denen sich keine CO-Gefahrenquelle befindet.
Abhängig von der CO-Konzentration in der Raumluft kann eine Kohlenmonoxidvergiftung zu erheblichen körperlichen Beschwerden, Bewusstlosigkeit und zu massiven gesundheitlichen Spätfolgen bis hin zum Tod führen. Während sich langsam Symptome wie Kopfschmerzen und/oder Schwindel bei den Betroffenen einstellen, steigt die Konzentration des Gases im Körper mit jedem Atemzug weiter an.
Das Atemgift gelangt über die Atmung in die Lunge und bindet sich dort an das Blut. Das CO blockiert die Aufnahme von Sauerstoff im Blut, sodass kein Sauerstoff mehr zu den Organen transportiert werden kann. Bei einer hohen Konzentration wird der Mensch bewusstlos und wacht nicht mehr auf.
Beispielsweise können in Gasthermen und Heizungsanlagen technische Defekte, verstopfte oder undichte Abluftrohre den Austritt von Kohlenmonoxid verursachen. Auch beim mittlerweile beliebten Shisha-Rauchen kann es bei der Verbrennung der Wasserpfeifenkohle zur Freisetzung von Kohlenmonoxid kommen.
Die bestmögliche Vorsorge ist die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Feuerungsstätten durch Fachbetriebe und sowie eine regelmäßige und gute Durchlüftung der Räumlichkeiten. Außerdem ist darauf zu achten, dass ausschließlich Geräte zum Heizen in geschlossenen Räumen genutzt werden, die dafür bestimmt sind.
Leichtsinn kann auch hier Leben kosten: Heizpilze, Campingkocher, Holzkohle- oder Gasgrills sind nicht zum Heizen geschlossener Räume geeignet. Von ihnen geht ebenfalls die Gefahr einer lebensbedrohlichen oder gar tödlichen Kohlenmonoxid-Vergiftung aus.
Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Vorsorgemaßnahmen bieten CO-Warnmelder einen effektiven Schutz vor erhöhten CO-Konzentrationen in der Raumluft. Diese Melder geben einen Alarmton ab, der rechtzeitig auf die Anwesenheit des Gases aufmerksam macht.
Alarmieren sie die Feuerwehr über den Notruf 112, wenn sie einen Verdacht auf CO-Austritt haben und verlassen sie umgehend das Gebäude.
Weitere Informationen unter: https://www.co-macht-ko.de/
Warum Rettungskarte?
Bei einem Verkehrsunfall kann es oftmals um Sekunden gehen. Die Rettungskräfte müssen nach ihrem Eintreffen schnell wissen, wo sie bei einem Fahrzeug Hand anlegen können und welche potentiellen Gefahrenquellen es am oder im Fahrzeug gibt, um sicher arbeiten zu können.
Bei den mittlerweile zig verschiedenen Fahrzeugherstellern und -modellen unterscheiden sich die verschiedenen Fahrzeuge mitunter bis in die einzelnen Fahrzeugbauteile und können so für Rettungskräfte im Einsatzfall sehr anspruchsvoll werden.
Sinn und Zweck der Rettungskarte
Der Hinweis zum Vorhandensein einer Rettungskarte zeigt den Rettungskräften gleich bei der Erkundung an der Einsatzstelle, dass entsprechende Rettungsdatenblätter im Fahrzeug vorhanden sind oder per QR-Code digital abgerufen werden können.
In Rettungskarten sind technische Details des Fahrzeugs hinterlegt, die fahrzeug- und herstellerspezifisch sind und somit den Rettungskräften in kürzester Zeit einen Überblick über ein Fahrzeug geben können. Dadurch wird im Notfall wertvolle Zeit gewonnen. Der technische Gesamtüberblick kann im Einsatz ebenfalls Risiken für die Insassen und die Rettungskräfte verringern.
Drucken Sie ihr herstellerspezifisches Rettungsdatenblatt aus
Direkt über die Fahrzeughersteller oder über diverse Internetseiten, wie etwa über die Homepage der Dekra (https://www.dekra.de/de/rettungskarte/) besteht die Möglichkeit, Ihren Fahrzeughersteller und das Modell auszuwählen und das jeweilige Rettungsdatenblatt für Ihr Auto herunterzuladen und auszudrucken.
Bringen Sie die Rettungskarte hinter der Fahrer-Sonnenblende an. Sollte hier keine Lasche vorhanden sein, befestigen Sie sie dort mit einem Gummi- oder Klettband. Dieser Aufbewahrungsort ist Rettungskräften europaweit bekannt.
Grillen ist für viele Menschen in den Sommermonaten eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Leider passieren jedes Jahr in der Grillsaison immer wieder Grillunfälle, die durch ein paar einfache Verhaltensregeln vermeidbar sind.
Paulinchen e.V., die Initiative für brandverletzte Kinder (https://www.paulinchen.de/), gibt ein paar einfache Tipps, um Grillen zu einem sicheren Vergnügen zu machen:
- Vergiftungsgefahr durch Kohlenmonoxid !
In der Vorweihnachtszeit dekorieren die meisten ihr Zuhause festlich. Warmes Licht sorgt dabei für ein besonders stimmungsvolles Ambiente. Dabei greifen viele Menschen gerne auf echte Kerzen zurück, doch diese bergen auch Gefahren.
Die Feuerwehr gibt daher folgende Tipps, um die Weihnachtszeit sicher zu gestalten und ein Fest der Freude ohne den Besuch der örtlichen Feuerwehr zu ermöglichen:
In vielen Teilen Deutschlands ist die Silvesternacht für die Feuerwehren und Rettungsdienste die arbeitsreichste Nacht des Jahres. So brennen immer wieder Balkone, Wohnungen oder ganze Häuser und der Rettungsdienst hat durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern alle Hände voll zu tun.
Die Feuerwehr gibt daher folgende Tipps für ein möglichst sicheres Silvester:
Artikel, die in Deutschland zum Verkauf für Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen
Wenig Regen und das anhaltend warme Wetter in den Sommermonaten geht mit einer großen Trockenheit in den Wäldern und auf den Wiesen und Feldern einher. In den Sommermonaten steigt daher die Waldbrandgefahr. Die Feuer vernichten Vegetation, Ernten und können mitunter auch auf bewohnte Bereiche übergreifen. Dabei sind die meisten Vegetationsbrände auf menschliches Handeln oder Fehlverhalten zurückzuführen.
Die Ursachen reichen von der sorglos weggeworfenen Zigarettenkippe über das Abstellen von Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren über brennbarem Untergrund und die Selbstentzündung von z.B. alter Munition aus den Weltkriegen bis hin zur Fahrlässigkeit im Umgang mit offenem Feuer und Brandstiftung.
Richtiges Verhalten im Wald ist daher in den Sommermonaten, in denen die Waldbrandgefahr enorm hoch ist, essentiell wichtig.
Die Feuerwehr gibt daher folgende Verhaltenstipps und Sicherheitshinweise, um die Waldbrandgefahr zu reduzieren:
Stufe 1: Es besteht sehr geringe Waldbrandgefahr
Stufe 2: Es besteht geringe Waldbrandgefahr
Stufe 3: Es besteht mittlere Waldbrandgefahr
Stufe 4: Es besteht hohe Waldbrandgefahr
Stufe 5: Es besteht sehr hohe Waldbrandgefahr
Immer wieder, wenn im Winter der Frost die Gewässer hat zufrieren lassen, stellt sich die Frage: Ist das Eis tragfähig ?
Für eine eventuelle Freigabe von Eisflächen zum Betreten sind die örtlichen Behörden zuständig.
In der Regel gilt aber: Wenn Sie Eisflächen betreten, dann tun Sie das immer auf eigene Gefahr!
Die Eisstärken auf einem Gewässer können sehr unterschiedlich sein. Hier spielen Faktoren wie die vorhandenen Strömungsverhältnisse, der Zu- und Ablauf eines Sees, die Sonneneinstrahlung sowie die Beschaffenheit und die Dichte des Eises eine entscheidende Rolle.
Was ist zu beachten, wenn man trotzdem auf das Eis geht?
Folgende Verhaltensregeln gelten für das Betreten von Eisflächen im Winter:
Wie kann man (sich) helfen, wenn man selbst ins Eis eingebrochen ist oder jemanden beim Einbrechen beobachtet hat?
Innerhalb weniger Minuten nach dem Einbrechen in rund vier Grad kaltes Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt und die eingebrochene Person geht unter. Schnelle Hilfe rettet in solchen Situationen deshalb Menschenleben.
Daher gelten folgende Tipps zum Verhalten im Unglücksfall:
Holen Sie Hilfe! Alarmieren Sie die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (Notruf 110)
Im Land Brandenburg ist das Verbrennen von Stoffen im Freien grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden zu beantragen bzw. anzuzeigen.
Für ein gelegentliches Feuer im Freien darf nur naturbelassenes und trockenes Holz, wie z.B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts verwendet werden.
Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Baum- und Strauchschnitt und Laub sowie frisch geschlagenes Holz dürfen nicht verbrannt werden. Diese müssen kompostiert werden. Behandeltes oder verunreinigtes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten o.ä. dürfen Sie weder verbrennen noch kompostieren.
Kleinfeuer (Feuerstelle kleiner als 1 Meter x 1 Meter) sind im Ordnungsamt der Gemeinde Schöneiche bei Berlin anzuzeigen.
Die Größe des Holzhaufens darf im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Die Flamme muss möglichst klein bleiben. Holz- und Reisighaufen sind bevorzugte Lebensstätten von Tieren. Daher dürfen sie nicht direkt angezündet werden.
Lagerfeuer (Feuerstelle größer als 1 Meter x 1 Meter) sind zu beantragen. Die Beantragung erfolgt ebenfalls im Ordnungsamt der Gemeinde Schöneiche bei Berlin.
Das Formblatt zur Anzeige eines Klein- bzw. Beantragung eines Lagerfeuers ist unter folgendem Link online abrufbar:
Wichtige Sicherheitshinweise:
Um die Feuerstelle herum sollte ein Schutzstreifen aus Sand oder Steinen angelegt werden, um so ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern.
Es muss sichergestellt werden, dass bei starkem Wind, starkem Funkenflug und bei stärkerer Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht werden kann. Daher sind Löschmittel bereitzuhalten. Eine zuverlässige Aufsichtsperson hat das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut zu überwachen.
Der Abstand des Feuers zu Wald muss mindestens 100 Meter betragen. Ebenso ist ausreichend Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien zu halten. Ab Waldbrandwarnstufe I ist das Entfachen von Feuern verboten. Holzfeuer dürfen nur gelegentlich abgebrannt werden. Rauchbelästigungen sind in jedem Falle zu vermeiden. Sind Sie Pächter oder Mieter eines Grundstückes, so benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers.